Die im Stromkennzeichen auszuweisenden Umweltauswirkungen betreffen CO2 (Kohlendioxid)-Emmissionen (insbesondere bei Kraftwerken, die fossile Energieträger einsetzen) und radioaktiven Abfall (insbesondere bei Kernkraftwerken).
CO2 (Kohlendioxid)-Emmissionen
Sie werden bei der Stromerzeugung im Kraftwerk anlagenspezifisch erhoben und anteilig auf die gesamte Erzeugungsmenge des Kraftwerks verteilt. Bei der Ermittlung des Stromkennzeichens durch ein EltVU werden dann die einzelnen kraftwerksspezifischen Werte zusammengeführt und entsprechend des Anteils der einzelnen Kraftwerksmengen im unternehmensspezifischen Strommix berücksichtigt.
Radioaktiver Abfall
Radioaktiver Abfall entsteht bei der Stromerzeugung aus Kernenergie. Durch die Kernspaltung des Urans bilden sich u.a. radioaktive Spaltprodukte. Als Bewertungsmaßstab für die radioaktiven Abfälle werden die abgebrannten, entladenen Brennelemente in der Berichtsperiode herangezogen. Zwar haben die einzelnen Kernkraftwerke eine etwas unterschiedliche Brennstoffausnutzung („Abbrand“), allerdings liegt diese in einer nicht allzu großen Bandbreite, so dass sich die Betreiber von Kernkraftwerken in Deutschland auf einen höchstmöglichen Wert von 0,0027 g/kWh als radioaktiven Abfall geeinigt haben. Bei der Ermittlung des Stromkennzeichens durch ein EltVU ist der vorstehend genannte Wert dann aber nur mit dem Anteil der Kernenergie im unternehmensspezifischen Strommix zu gewichten.
Beispiel: Beträgt der Anteil der Kernenergie in einem unternehmensspezifischen Strommix zum Beispiel 33 Prozent, ist als „radioaktiver Abfall“ im Stromkennzeichen ein Wert von 0,0009 g/kWh auszuweisen.