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Den Onlinezugang zum internetgestützten Vollmacht- und Weisungssystem finden Sie ab dem 3. April 2018 hier.
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Das Vollmacht- und Weisungssystem wird in einem separaten Fenster geöffnet. Sollte dies bei Ihnen nicht funktionieren, so stellen Sie bitte sicher, dass Ihr browserinterner Popup-Blocker diesen Zugriff gestattet. Näheres hierzu finden Sie in der Online-Hilfe Ihres Browsers.
Für Rückfragen zum internetgestützen Vollmacht- und Weisungsssystem haben wir für Sie eine Hotline und eine Service-Mail eingerichtet:
Hotline
T +49 (0) 89 30903-6348 *
* erreichbar täglich ab dem 3. April 2018 von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr
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